Geben Sie bitte im folgenden Eingabefeld die Ihnen zugesandte Fragebogen-ID ein:
Geben Sie bitte im folgenden Eingabefeld die Ihnen zugesandte Fragebogen-ID ein:
Eine Beantwortung sollte mit allen gängigen Webbrowsern möglich sein, Kompatibilitätsprobleme sind bisher nicht aufgetreten.
Muss JavaScript aktiviert sein?
Ja, im Webbrowser muss JavaScript aktiviert sein. Eine Anleitung zur Aktivierung von JavaScript finden Sie beispielsweise hier: https://www.enable-javascript.com/de/ [Achtung externer Link]
Wie öffne ich den Fragebogen?
Auf der Startseite der Erhebungsplattform (https://ermittlungen-bundeskartellamt.de) befindet sich ein Eingabefeld. Dort geben Sie bitte die Ziffernfolge der Fragebogen-ID ein, die Ihnen im Anschreiben mitgeteilt wurde. Klicken Sie dann auf den Button „Fragebogen öffnen“.
Alternativ können Sie die im Anschreiben angegebene URL ( https://ermittlungen-bundeskartellamt.de/[Fragebogen-ID] auch direkt in der Adresszeile ihres Browsers eingeben. „[Fragebogen-ID]“ ist dabei durch die angegebene Ziffernfolge zu ersetzen. Die eckigen Klammern entfallen.
Im nächsten Schritt werden Sie zur Eingabe eines Zugangsschlüssels aufgefordert. Diesen entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Auskunftsverlangen. Im Unterschied zur Fragebogen-ID handelt es sich bei dem Zugangsschlüssel um eine Ihrem Unternehmen individuell zugeteilte Kennung.
Bitte beachten Sie, dass der Zugangsschlüssel sowohl aus Ziffern als auch aus Klein- und Großbuchstaben bestehen kann. Deaktivieren Sie daher vor der Eingabe die Feststelltaste.
Beachten Sie zudem, dass bei mehrmaliger Fehleingabe die erneute Eingabe für einige Minuten blockiert wird.
Wie kann ich überprüfen, ob es sich wirklich um eine Befragung des Bundeskartellamts handelt?
Wenn Sie ein Auskunftsverlangen erhalten haben, und sich nicht sicher sind, ob es sich evtl. um eine Fälschung handelt, können Sie einen der folgenden Überprüfungsschritte vornehmen:
Im Auskunftsverlangen gibt das Bundeskartellamt stets eine oder mehrere Ansprechpersonen für Rückfragen an. Deren Telefonnummern beginnen stets mit 0228-9499- und deren E-Mail-Adressen enden stets mit @bundeskartellamt.bund.de . Durch einen Anruf bei einer mit 0228-9499- beginnenden Nummer oder Rückfrage an eine mit ...@bundeskartellamt.bund.de endende Email-Adresse können Sie sich von der Authentizität der Befragung überzeugen.
Auf der Webseite des Bundeskartellamts wird zudem eine Liste mit laufenden Verfahren in der Fusionskontrolle geführt. Falls das Auskunftsverlangen sich auf einen Unternehmenszusammenschluss bezieht, sollte diese Fusion in der Regel in der Liste aufgeführt sein.
Für die Domain ermittlungen-bundeskartellamt.de ist ein sog. „Organisation Validated“-Zertifikat hinterlegt. In Ihrem Browser können Sie sich ansehen (i.d.R. über einen Klick auf das "Schloss"-Symbol neben der Adresszeile), dass im Zertifikat wie auch bei der Seite bundeskartellamt.de das Informationstechnikzentrum Bund als validierte Organisation angegeben wird.
Mein Unternehmen hat kein Auskunftsverlangen erhalten. Kann ich den Fragebogen trotzdem beantworten?
Nein, in der Regel richten sich Befragungen des Bundeskartellamtes an einen geschlossenen Befragtenkreis. Dadurch werden etwaige Verzerrungen, z.B. durch Mehrfachantworten, gefälschte Identitäten oder eine mangelnde Repräsentativität des Befragtenkreises, vermieden.
Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, zu laufenden Verfahren des Bundeskartellamtes – unabhängig vom Fragebogen - von sich aus eine Stellungnahme einzusenden.
Wie kann ich im Fragebogen navigieren?
Wichtig: Benutzen Sie nicht die "Zurück"- oder "Aktualisieren"-Funktion Ihres Webbrowsers. Dadurch verlassen Sie ggf. den Fragebogen und Ihre nicht zwischengespeicherten Antworten gehen verloren.
Benutzen Sie zur Navigation innerhalb des Fragebogens die Scroll-Leiste des Browserfensters oder die Pfeiltasten bzw. Bild hoch/runter-Tasten Ihrer Tastatur oder Ihr Mausrad.
Sofern der Fragebogen nicht ohnehin vollständig auf einer Seite dargestellt wird, navigieren Sie mit den innerhalb der Webseite angebotenen Pfeilsymbolen oder dem dort angebotenen Navigationsmenü zwischen den verschiedenen Seiten. Beides entfällt bei einer Darstellung auf einer einzigen Seite.
Eingaben können Sie mittels Tabulator-Taste beenden. Sie werden dann automatisch zum nächsten Eingabefeld weitergeführt.
Falls Sie die Seite neu laden/aktualisieren möchten, können Sie dies über das Menü zum "Zwischenspeichern" in der Navigationsleiste oben erreichen. Ihre Antworten bleiben dabei erhalten.
Warum nehmen einige Eingabefelder manche Zeichen / Buchstaben nicht an?
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass in den Eingabefeldern keine HTML-Tags oder sonstige Formatierungen erlaubt sind. Diese können beim Speichern oder Absenden der Antworten zu Fehlern und Datenverlusten führen. Fügen Sie Texte daher bitte stets unformatiert ein.
Bei einigen Fragen ist das geforderte Format zur Beantwortung der Frage zu beachten. So können in der Regel bei der Abfrage von Umsätzen nur Zahlen eingegeben werden, während ein zusätzliches Eurosymbol als Eingabe nicht akzeptiert wird.
Achten Sie beim Einfügen von Zahlenwerten per Copy & Paste bitte darauf, dass Tausendertrennzeichen und Nachkommastellen richtig übertragen werden. Die Software erwartet bei deutschsprachigen Fragebögen ein Dezimalkomma (","). Ein Dezimalpunkt (".") wird ggf. nicht erkannt.
In einzelnen Fällen ergeben sich gültige Werte in Abhängigkeit anderer Angaben. So sollte bspw. ein europaweiter Umsatz mindestens so groß sein wie ein bundesweiter Umsatz.
Achten Sie ggf. auf die Hilfestellungen im oder unmittelbar unter dem Fragetext.
Bitte beachten Sie auch inhaltliche Definitionen, die ggf. im Anschreiben oder in der Einleitung zu dem Fragebogen erklärt werden.
Bestehen zeitliche Beschränkungen beim Ausfüllen des Fragebogens?
Damit ein sicheres Absenden der Antwort möglich bleibt, wird eine Verbindung von Ihrem Browser zum Server aufrechterhalten. Diese Verbindung bleibt jedoch maximal 12 Stunden am Stück bestehen. Nach Ablauf von 12 Stunden wird die Verbindung abgebrochen. Wenn die Verbindung abgebrochen wurde, haben Sie keine Möglichkeit mehr, die Daten zu speichern oder abzusenden. Ihre nicht zwischengespeicherten Eingaben gehen dann verloren.
Es ist daher empfehlenswert die Eingaben deutlich vor Ablauf von 12 Stunden zwischenzuspeichern und dieses Zwischenspeichern regelmäßig zu wiederholen.
Wie kann ich meine bisherigen Angaben als Entwurf speichern, um zu einem späteren Zeitpunkt die Beantwortung fortzusetzen?
In dem oberen Navigationsbalken der Befragungswebseite befindet sich die Option "Zwischenspeichern". Wenn Sie diesen Link auswählen, werden Sie aufgefordert, einen Benutzernamen und ein Passwort anzulegen. Den Benutzernamen und das Passwort können Sie dabei frei wählen. Das Passwort muss mindesten 8 Zeichen lang sein, sowie Groß- und Kleinbuchstaben und Ziffern enthalten.
Nach dem einmaligen Anlegen eines Benutzernamens und Passwort, genügt ein weiterer Klick auf "Zwischenspeichern", um die gespeicherten Antworten zu aktualisieren. Nach dem Zwischenspeichern können Sie das Browserfenster schließen, wenn Sie die Bearbeitung unterbrechen wollen.
Zum Laden zwischengespeicherter Antworten, öffnen Sie den Fragebogen erneut mit Ihrem Zugangscode und klicken Sie in der oberen Navigationsleiste auf "Zwischengespeicherte Umfrage laden" (direkt neben "Zwischenspeichern"). Dort gelangen Sie zu der Eingabeseite für ihren Nutzernamen und ihr Passwort.
Bitte beachten Sie, dass Ihre zwischengespeicherten Antwort-Entwürfe nicht als abgegebene Antwort gewertet werden. Zur Erfüllung Ihrer Pflicht zur wahrheitsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Beantwortung müssen Sie die Beantwortung mit dem Button "Absenden" abschließen.
Zwischengespeicherte Angaben können vom Bundeskartellamt eingesehen werden, das von Ihnen gewählte Kennwort jedoch nicht.
Bitte beachten Sie, dass Sie (und andere) nur mittels des von Ihnen gewählten Benutzernamens und Kennworts die zwischengespeicherten Antworten einsehen können und die Befragung fortsetzen können. Verwahren Sie Benutzernamen und Passwort daher sicher.
Ich habe meine Zugangsdaten vergessen. Wie kann ich die Befragung trotzdem abschließen?
Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die im Anschreiben benannten Ansprechpersonen.
Beachten Sie bitte, dass es keine einfache Möglichkeit gibt, die Bearbeitung zwischengespeichterter Antworten fortzusetzen, falls Sie das zum Zwischenspeichern vergebene Kennwort verloren haben.
Kann ich den Fragebogen sowie meine bisherigen Eingaben ausdrucken?
Ja, Sie können den Fragebogen sowie Ihre bisherigen Eingaben über die Druckausgabe Ihres Webbrowsers ausdrucken. Die verwendete Software ist jedoch nicht für die Druckausgabe optimiert, so dass es hierbei gelegentlich zu Fehlformatierungen kommen kann.
Kann der Fragebogen von unterschiedlichen Personen in meinem Unternehmen von unterschiedlichen Geräten aus beantwortet werden?
Der Zugriff auf den Fragebogen ist von unterschiedlichen Geräten aus möglich. Es kann jedoch nicht parallel in derselben Antwort gearbeitet werden.
Sofern mehrere Personen an der Beantwortung des Fragebogens mitwirken, könnte entweder eine Person die Informationen außerhalb der Software zusammentragen und in den Fragebogen eintragen oder die Personen könnten ihre Angaben nacheinander eintragen, den Fragebogen zwischenspeichern und die Zugangsdaten sowie den zum Zwischenspeichern genutzen Namen und Kennwort auf sicherem Wege weitergeben.
Wie erhalte ich technische Hilfe? An wen stelle ich inhaltliche Rückfragen?
Sollten Sie inhaltliche oder technische Fragen zur Beantwortung haben, so wenden Sie sich bitte an die im Auskunftsbeschluss oder Anschreiben an Sie oder im jeweiligen Fragebogen benannten Ansprechpersonen.
Am Ende des Fragebogens finden Sie einen Absenden-Button. Dieser ermöglicht Ihnen das endgültige Absenden des Fragebogens – allerdings nur sofern alle mit einem * als Pflichtangaben markierten Angaben vorliegen.
Nach dem Absenden wird Ihnen eine Bestätigung angezeigt, dass Ihre Angaben gespeichert wurden.
Wird Ihnen nach Klicken des Absenden-Buttons noch keine solche Bestätigung angezeigt, bedeutet dies, dass noch Pflichtangaben fehlen. Bitte gehen Sie nochmals alle Fragen durch und achten dabei insbesondere auf rot oder orange hervorgehobene Eingabefelder und Hinweise. Diese zeigen Ihnen fehlende oder fehlerhafte Angaben an.
Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?
Nach dem Absenden ihrer vollständigen Antworten erscheint eine Bestätigung, dass Ihre Antwort gespeichert wurde. Der Zeitpunkt des Absendens wird dabei erfasst, sodass die fristgerechte Beantwortung nachvollzogen werden kann.
Sofern dies im Fragebogen angelegt wurde, wird Ihnen zusätzlich eine Eingangsbestätigung per Email an die von Ihnen im Fragebogen angegebene Email-Adresse zugesandt.
Diese Eingangsbestätigung enthält aus Gründen der Datensicherheit nicht die von Ihnen im Einzelnen getätigten Angaben. Die Eingangsbestätigung dient daher nur als Beleg des Eingangszeitpunkts. Unmittelbar nach dem Absenden erhalten Sie aber die Möglichkeit, Ihre abgesendeten Antworten als PDF herunterzuladen und/oder auszudrucken.
Kann ich eine Kopie meiner Antworten für meine Unterlagen ausdrucken oder speichern?
Unmittelbar nach dem Absenden haben Sie die Gelegenheit, Ihre Antworten anzusehen, als PDF zu exportieren und/oder auszudrucken. Da dies zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist, empfehlen wir Ihnen die entsprechende PDF-Datei herunterzuladen, auch wenn Sie sie nicht unmittelbar benötigen. Nach dem Verlassen der Seite haben Sie über die Plattform keinen Zugang mehr zu den von Ihnen übermittelten Antworten.
Kann ich meine Antworten nach dem Absenden korrigieren?
Über die Internetplattform ist dies nachträglich nicht mehr möglich. Bitte kontaktieren Sie die im Auskunftsverlangen genannten Ansprechpersonen, wenn Sie Antworten korrigieren möchten.
Die Dateneingabe und -übermittlung erfolgt verschlüsselt. Dieser Übermittlungsweg weist im Vergleich zu anderen üblichen Übermittlungswegen (z.B. Fax, Email) ein höheres Schutzniveau gegen unbefugte Zugriffe auf.
Das Bundeskartellamt speichert und verarbeitet Ihre Daten ausschließlich auf bundeseigenen, besonders gesicherten IT-Systemen des Informationstechnikzentrum Bund und des Bundeskartellamtes. Da in den Fragebögen regelmäßig Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erhoben werden, wird durchgehend das Schutzniveau „hoch“ eingehalten.
Der eingeschränkte Personenkreis, der Zugriff zu Ihren Angaben hat, besteht ausschließlich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundeskartellamtes und des ITZBund. Sie unterliegen den besonderen Verpflichtungen und der Strafandrohung des § 203 StGB.
Wer kann meine Angaben einsehen?
Innerhalb des Bundeskartellamtes haben nur die mit der Bearbeitung des kartellrechtlichen Verfahrens betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IT Zugriff zu den Antworten.
Eine etwaige spätere Akteneinsichtnahme durch Verfahrensbeteiligte oder Dritte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Es macht hierbei keinen Unterschied, auf welchem Übermittlungsweg die Antworten erhoben wurden.
Das Bundeskartellamt ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren (§ 56 Abs. 4 GWB), sodass Dritte grundsätzlich keine Einsicht in die von Ihrem Unternehmen angegebenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erhalten. Zu diesem Zweck werden Sie im Rahmen des Fragebogens zur Kennzeichnung Ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aufgefordert.
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte/r
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
vertreten durch seinen Präsidenten, Herrn Andreas Mundt
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 9499-400
Zentrale Mail-Adresse: info@bundeskartellamt.bund.de
Die/der behördlich Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar über datenschutzanfragen@bundeskartellamt.bund.de
2. Zwecke der Verarbeitung
Dieses Internetangebot wird ausschließlich für Ermittlungen im Rahmen der dem Bundeskartellamt übertragenen Aufgaben eingesetzt. Der Zugriff auf dieses Internetangebot ist geschlossenen Benutzergruppen mit spezieller Zugangsberechtigung vorbehalten. Die befragten Unternehmen haben dabei nur auf den von ihnen selbst auszufüllenden Fragebogen Zugriff. Für die Wahrnehmung der dem Bundeskartellamt übertragenen Aufgaben kann das Benennen einer für die Erteilung der Auskünfte für das befragte Unternehmen verantwortlichen Leitungsperson nach Maßgabe des § 59 Abs. 2 S. 2 GWB verpflichtend sein.
3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Das Bundeskartellamt verarbeitet personenbezogene Daten auf den folgenden Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DSGVO, § 3 BDSG sowie § 59 Abs. 2 S. 2 GWB.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Bundeskartellamt steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben. Die Benennung einer für die Erteilung der Auskünfte für das befragte Unternehmen verantwortlichen Leitungsperson ist nach Maßgabe des § 59 Abs. 2 S. 2 GWB erforderlich.
4. Empfängerkategorien
Bei der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben übermittelt das Bundeskartellamt personenbezogene Daten an andere öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder sowie an die Wettbewerbsbehörden anderer Mitgliedstaaten der EU, die Europäische Kommission, Vertreter der Presse und Betroffene sowie an Auftragnehmer des Bundeskartellamts. Verfahrensbeteiligte eines Verfahrens vor dem Bundeskartellamt haben nach Maßgabe des § 56 Abs. 3 GWB unter Umständen das Recht auf Einsicht personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens. In allen Fällen wird stets geprüft, ob eine Übermittlung in diesem Sinne erforderlich ist.
5. Speicherdauer
Die Speicherung von Daten erfolgt im Einklang mit der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien. Fachbezogene Akten werden über den Abschluss des jeweiligen Verfahrens hinaus nur solange aufbewahrt, wie sie ihre die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sichernde Dokumentationsfunktion erfüllen.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
Das Bundeskartellamt setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die erhobenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
Daten, die zwischen den Nutzern der elektronischen Umfrage und dem Bundeskartellamt ausgetauscht werden, werden grundsätzlich über verschlüsselte Verbindungen übertragen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das Bundeskartellamt speichert Ihre Daten ausschließlich auf bundeseigenen, besonders gesicherten Servern des Informationstechnikzentrum Bund in Deutschland. Der Zugriff darauf ist nur wenigen, besonders befugten Personen möglich. Der eingeschränkte Personenkreis, der Zugriff zu Ihren Angaben hat, besteht ausschließlich aus Mitarbeitern des Bundeskartellamtes und des ITZBund. Sie unterliegen den besonderen Verpflichtungen und der Strafandrohung des § 203 StGB.
Für die Beantwortung des Fragebogens bedarf es einer Aktivierung von Javascript bei der Nutzung Ihres Webbrowsers.
In Verbindung mit Ihrem Zugriff werden neben den abgefragten Informationen die folgenden Daten zu Sicherungszwecken gespeichert:
7. Rechte von Betroffenen
Im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist das Bundeskartellamt verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Den Betroffenen stehen daher folgende Rechte aus der DSGVO zur Verfügung:
1. Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
Mit dem Recht auf Auskunft erhalten Betroffene eine umfassende Einsicht in die sie angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
2. Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.
3. Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, Daten beim verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die sie angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, eine weitere Verarbeitung der sie angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch die Betroffenen ein.
5. Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format von dem Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Gemäß Art. 20 Abs. 3 S. 2 DSGVO steht dieses Recht dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.
6. Recht auf Widerspruch, Art. 21 DSGVO
Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit dies durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen gerechtfertigt ist. Das Recht gilt gemäß § 36 BDSG nicht, wenn eine öffentliche Stelle durch Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet ist.
7. Recht auf Beschwerde, Art. 77 DSGVO
Betroffene haben das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen geltendes Recht verstößt.
Für das Bundeskartellamt ist als Aufsichtsbehörde zuständig:
Die/der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
D-53117 Bonn
Telefon: +49 228 99 7799-0
Telefax: +49 228 99 7799-5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
8. Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
vertreten durch seinen Präsidenten, Herrn Andreas Mundt
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 9499-400
Zentrale Mail-Adresse: info@bundeskartellamt.bund.de
(Hinweis: Über E-Mail sind nur informelle Kontakte möglich. Rechtsverbindliche Erklärungen können auf diesem Wege nicht abgegeben werden.)
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Bundeskartellamt
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